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Coronavirus

Wichtige Informationen / Fragen und Antworten

Coronavirus

Update – IHK-Prüfungen
02.04.2020

"Die schriftlichen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg werden für nahezu alle Berufe gemeinsam mit den Berufsschulen im Land nach jetzigem Stand in der Zeit vom 23. bis zum 25. Juni 2020 nachgeholt. Darauf haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land heute mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg und den anderen zuständigen Stellen verständigt. Die für Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen müssen auf Grund der Corona-Pandemie in den Sommer 2020 verschoben werden. (...)

Alle Betriebe und Auszubildenden werden über die neuen Zeitpläne zeitnah von ihrer IHK informiert und zudem werden die Terminpläne für die einzelnen Berufe von den örtlichen IHKs auf ihren Webseiten bereitgestellt.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen."

(Presseinformation 26/2020, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Stuttgart)

 

"Bis einschließlich Mai finden in Baden-Württemberg keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien bundesweit verständigt."

(IHK Region Stuttgart)

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Infos zu BAMF Sprachkursen

Informationen zu den Sprachkursen (BAMF) vom 26.03.2020

Unsere Sprachkurse sind leider auf unbestimmte Zeit verschoben.

Unfortunately our language courses are postponed until further notice.

Los cursos serán postergados hasta próximo aviso.

کلاسها تا اطلاع ثانوی تعطیل میباشند

الدورات مؤجلة للأسف إلي أجل غير مسمي

Other languages

Update
23.03.2020

Wir sind weiterhin für Sie da!

Liebe Teilnehmer*innen, wir sind auch weiterhin für Sie da! Sie können sich jederzeit gerne bei uns melden, informieren oder bewerben! Bei Fragen oder zur Anmeldung für neue Kurse erreichen Sie uns auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!


Aktuelle Informationen
17.03.2020 · 14.00 Uhr

AAufgrund der Bekanntgabe der Bundesregierung und der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 sind alle Präsenzangebote der DAA Bden-Württemberg zunächst bis auf Weiteres eingestellt.

Die anstehenden schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen an der DAA Pflegeschule Kirchheim finden statt!

Wir informieren Sie auf dieser Webseite laufend darüber, wann der Betrieb in der DAA Kirchheim wieder aufgenommen werden wird.


Aktuelle Informationen
15.03.2020 · 13.00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden von Behörden und Institutionen stündlich neue Entscheidungen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bekanntgegeben.

Wir informieren Sie auf dieser Webseite laufend darüber, wenn der Unterricht in DAA-Einrichtungen unterbrochen wird und - im Falle einer Aussetzung - der Betrieb in den einzelnen DAA-Standorten wieder aufgenommen werden kann. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre DAA vor Ort.


Information zu Maßnahmen der Agentur für Arbeit und Jobcenter

  • Kunden*innen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter bleiben bei einer Corona-bedingten Unterbrechung oder einem Abbruch der Maßnahme finanziell abgesichert.
  • Die laufende Leistungszahlung wird weiterhin gewährt.
  • Dies gilt sowohl für Maßnahmeunterbrechungen/-abbrüche durch den Träger als auch individuell begründete Unterbrechungen/Abbrüche.
  • Eine persönliche Vorsprache von Kunden*innen in einer Dienststelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist nicht erforderlich und nicht wünschenswert.
  • Betroffene Kunden*innen werden zeitnah durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter schriftlich kontaktiert.

Wichtige Informationen von der Bundesagentur für Arbeit, z.B. zur Schließung von Dienststellen und dem Leistungsbezug während der Schließung, erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen.


Information zu den BAMF-Kursen

Wir folgen der dringenden Empfehlung des BAMF und unterbrechen die Integrations- und Berufssprachkurse für zunächst 14 Tage – bis 30.03.2020. Zur Information des BAMF

Wichtige Fragen und Antworten

Ist die DAA eine Schule oder nicht?

Die DAA ist zwar eine Weiterbildungseinrichtung, aber keine öffentlich rechtliche Schule.
Sie setzt für verschiedene Auftraggeber - die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und andere Kostenträger - Bildungsmaßnahmen um.

Wir dürfen unsere Maßnahmen nur aufgrund behördlicher Anordnung der regionalen Gesundheitsämter oder der Kostenträger unterbrechen.

Wir stehen im direkten Kontakt mit der Arbeitsagentur und den Gesundheitsbehörden und erwarten kurzfristig eine Entscheidung.
 

Was ist, wenn mein DAA-Standort schließen muss?

Wenn es sich um eine behördliche Anordnung handelt und alle Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen unter Quarantäne gestellt werden, können Sie vor Ort nicht mehr teilnehmen. Wenn ein behördliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sind die Fehlzeiten selbstverständlich entschuldigt (Zahlungen erfolgen weiter). Bitte informieren Sie sich in diesem Fall regelmäßig darüber, wann Ihr DAA-Standort wieder öffnen wird.

Diese Information erfolgt regional unterschiedlich, bspw. über lokale Websites / SMS / Telefon. Der konkrete Kommunikationsweg wird Ihnen vor Ort entsprechend mitgeteilt werden.

Was ist, wenn ich in Kürze eine IHK-Prüfung ablegen muss?

Die IHK hat alle Aus- und Weiterbildungsprüfungen bis 24.04. abgesagt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Was sind die Symptome der Erkrankung?

Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, also etwa Kratzen im Hals und erhöhte Temperatur, allgemeines Unwohlsein. Zum Teil treten Durchfälle auf. Schnupfen wird vergleichsweise eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen kann Atemnot auftreten.

Wie schützt man sich persönlich am besten vor einer Coronavirus-Infektion?

Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen (beachten Sie bitte auch die Aushänge am Standort!).

Infektionsverdacht bei Ihnen selbst oder einem Bekannten – was soll ich tun?

→ Informieren Sie die DAA

Teilnehmer*innen müssen zwingend mit der DAA Rücksprache halten und dürfen nicht einfach so zuhause bleiben. Im Fall, dass Sie Kontakt zu Infizierten/möglichen Infizierten hatten, informieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren zuständigen DAA-Standort vor Ort.

Die DAA wird dann das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen, dem jeweiligen Kostenträger (bspw. Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAMF) und den Gesundheitsbehörden klären.

Nachweis

In jedem Fall ist ein Nachweis für eventuelle Abwesenheits-/Fehlzeiten erforderlich (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder behördliche Anordnung). Nur so können Fehlzeiten und ggf. Gehaltszahlungen verwaltet werden und weiterlaufen.

Prävention

Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen. Dazu gehört auch, möglichst nicht die DAA-Standorte und/oder Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Teilnehmer*innen / Wartenden aufzuhalten. Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal zu besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden.
https://tools.rki.de/PLZTool/
 

Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?

In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Behörden (insbesondere Gesundheitsamt) und der DAA halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein / an DAA-Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html