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Kenntnisprüfung für internationale Pflegefachkräfte

mit berufssprachlicher Vertiefung

Pfleger und Ärzte lächeln in die Kamera

Der Lehrgang bereitet internationale Pflegefachkräfte mit einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in ihrem Herkunftsland (Drittstaaten außerhalb der EU) auf die Kenntnisprüfung zur Anerkennung ihres Abschlusses als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (§43 PflAPrV).

Modul 1
Fachspezifische Vorbereitung

  • Pflegeprozess
  • Berufliches Selbstverständnis
  • Hygiene
  • Prophylaxen
  • Informieren – Anleiten – Beraten
  • Auffrischen Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
  • Pflege nach ausgewählten Krankheitsbildern
  • Nationale Expertenstandards
  • Einführung in Arbeits-, Straf- und Haftungsrecht

Modul 2
Vertiefung berufssprachliches Deutsch

  • Pflegehandlung schriftlich/mündlich darlegen
  • Pflegedokumentation verfassen
  • Fachwortschaft – Fachjargon
  • Pflegefachtexte lesen und verstehen
  • Gesprächsführung (Patienten, Übergabe im Team, Pflegekraft - Arzt)
  • Prüfungstraining

DAA Pflegeschule Kirchheim unter Teck
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Pflege

Steingaustraße 23
73230 Kirchheim unter Teck

Der Kurs startet im November 2024 und dauert 6-7 Monate. Der Kursumfang beträgt 318 Unterrichtsstunden, diese verteilen sich auf mehrere einzelne Blockwochen. Der Praxisanteil findet während des Lehrgangs in der Einrichtung, der jeweiligen Teilnehmer*innen, statt, er umfängt mind. 450 Praxisstunden und beinhaltet mind. 30 Wochenstunden. Während des Lehrgangs findet ein Praxisbesuch in der Einrichtung statt, die Terminvereinbarung erfolgt nach  Lehrgangsbeginn.

  • Abgeschlossene Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung im Herkunftsland (Drittstaat)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (möglichst Telc- bzw. Goethe-Institut)
  • Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit der Anforderung der Teilnahme an einer Kenntnisprüfung zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses (sog.Defizitbescheid)

Der Lehrgang ist nach der AZAV zertifiziert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter*in durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.

Der Lehrgang bereitet Pflegefachkräfte mit einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in ihrem Herkunftsland (Drittstaaten außerhalb der EU) auf die Kenntnisprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege vor und eröffnet den Absolventen so die Anerkennung ihres Abschlusses als Gesundheitsund Krankenpfleger*in (§20b KrPflAPrV).

Die mündliche und praktische Kenntnisprüfung erfolgt in der Verantwortung der DAA Pflegeschule. Diese findet am Ende des Kurses statt. Für die Erteilung einer Berufsurkunde muss ein B2-Zertifikat (z.B. Telc, Goethe) vorliegen.

Sie haben Interesse an unserem Angebot? Dann rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie einfach einmal bei uns vorbei.

Wir freuen uns auf Sie!